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The legal expertise offered by our offices, combined with innovative and entrepreneurial ideas, is what makes our trustworthy counseling successful.

We advise small and mid-size businesses in the specific areas of Corporate, Labor, and Contract Law, as well as Trademark, Copyright, and Competition Law, both nationally and internationally.

In addition, we have many private individuals whom we counsel on a regular basis in the areas of Labor, Tenancy, Traffic, and Family Law.

Jura Update

Schadenersatz nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Betriebsvereinbarung – Workday

Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung haben, wenn der Arbeitgeber personenbezogene Echtdaten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft überträgt, um die cloudbasierte Software für Personalverwaltung „Workday“ zu testen. Die Beklagte verarbeitete personenbezogene Daten ihrer Beschäftigten ua. zu Abrechnungszwecken mit einer Personalverwaltungs-Software. Im
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Provisionsanspruch – Kryptowährung

Die Übertragung der sog. Kryptowährung Ether (ETH) zur Erfüllung von Provisionsansprüchen des Arbeitnehmers kann, wenn dies bei objektiver Betrachtung im Interesse des Arbeitnehmers liegt, grundsätzlich als Sachbezug iSv. § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO* vereinbart werden. Der unpfändbare Betrag des Arbeitsentgelts muss dem Arbeitnehmer aber in Geld ausgezahlt werden. Die Klägerin war bei der Beklagten, einem Unternehmen, das sich ua. mit Kry
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Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen – nachträgliche Klagezulassung

Erlangt eine Arbeitnehmerin schuldlos erst nach Ablauf der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG* Kenntnis von einer beim Zugang des Kündigungsschreibens bereits bestehenden Schwangerschaft, ist die verspätete Kündigungsschutzklage auf ihren Antrag gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 KSchG** nachträglich zuzulassen. Die Klägerin ist bei der Beklagten beschäftigt. Diese kündigte das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 30. Juni 2022. Das Kündigungsschre
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Verfall von virtuellen Optionsrechten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bestimmt eine Verfallklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass zugunsten des Arbeitnehmers „gevestete“ virtuelle Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Eigenkündigung sofort verfallen, benachteiligt diese den Arbeitnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Das Gleiche gilt für eine Klausel, die vorsieht, dass die „gevesteteten“ virtuellen Optionsrechte nach Beendigung des Arbe
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Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe

Verstößt der Arbeitgeber schuldhaft gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, dem Arbeitnehmer rechtzeitig für eine Zielperiode Ziele vorzugeben, an deren Erreichen die Zahlung einer variablen Vergütung geknüpft ist (Zielvorgabe), löst dies, wenn eine nachträgliche Zielvorgabe ihre Motivations- und Anreizfunktion nicht mehr erfüllen kann, grundsätzlich einen Anspruch des Arbeitnehmers nach § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB iVm. § 283 Satz
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Following exhibitions are currently in our rooms.

  • Junggeun OH - Die Zwischenräume 2010
  • Junggeun OH - Die Zwischenräume Kurfürstendamm 2008
  • Junggeun OH - Die Zwischenräume Unter den Linden 2007
  • Daisaku OOZU - Tower 1, Meer

Kindly supported by Galerie Son (www.galerie-son.com)

  • Junggeun OH - Die Zwischenräume 2010
  • Junggeun OH - Die Zwischenräume Kurfürstendamm 2008
  • Junggeun OH - Die Zwischenräume Unter den Linden 2007
  • Daisaku OOZU - Tower 1, Meer

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