Wir verbinden Rechtssicherheit mit Wirtschaftlichkeit und Preisklarheit.
Die juristische Expertise unserer Kanzlei, kombiniert mit innovativem, unternehmerischem Denken, trägt den Gesamterfolg unserer vertrauensvollen Beratung.
Wir beraten und betreuen einerseits kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere im Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Vertragsrecht.
Zu unserem Mandanten zählen aber auch Privatpersonen, die wir vor allem im Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht beraten.
Kein Anspruch auf vorzeitiges “Verbrenner-Aus”
Urteile vom 23. März 2026 - VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Privatpersonen nicht von Kraftfahrzeugherstellern verlangen können, das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotor vor Ablauf der durch die EU-Pkw-Emissionsverordnung gesetzten Fristen zu unterlassen. Er hat die Revisionen der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe zurückgewiesen und die klageabweisenden Berufun
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Ver.di-Warnstreik bei Vivantes-Tochtergesellschaften – Landesarbeitsgericht bestätigt Umfang der Notdienstpläne bei Vivantes-Tochtergesellschaften im laufenden Warnstreik
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 26.02.2026 die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (PM Nr. 07/26 vom 25.02.2026), womit dieses in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes den Notdienstplan für die Bereiche der Zentralsterilisation und der Reinigung in den Berliner Vivantes-Kliniken im laufenden Warnstreik festgelegt hat, bestätigt.
Nach Durchführung einer Beweisaufnahme sah auch das Landesarbeitsgericht es al
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ver.di-Warnstreik bei Vivantes-Tochtergesellschaften – Arbeitsgericht legt Umfang der Notdienstpläne fest
Das Arbeitsgericht Berlin hat am 24.02.2026 in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes den Notdienstplan für die Bereiche der Zentralsterilisation und der Reinigung in den Berliner Vivantes-Kliniken festgelegt, die von dem dreitägigen Warnstreik der Gewerkschaft ver.di ab dem 25.02.2026 betroffen sind.
Die Gewerkschaft ver.di hatte die Beschäftigten der Vivantes-Tochtergesellschaften, die Dienstleistungen einschließlich der Steri
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Sicherheitskontrolle am Flughafen mit Kopftuch?
Eine Tätigkeit als Luftsicherheitsassistentin an der Passagier- und Gepäckkontrolle eines Flughafens darf grundsätzlich mit einem religiösen Kopftuch erbracht werden. Lehnt der Arbeitgeber eine Bewerbung ab, weil die Bewerberin ein solches Kopftuch trägt, liegt darin eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung aufgrund der Religion.
Die Beklagte verantwortet als von der Bundespolizei beliehenes Unternehmen die Passagier- und Gepäckkontrol
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#WeRemeber

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