Wir verbinden Rechtssicherheit mit Wirtschaftlichkeit und Preisklarheit.
Die juristische Expertise unserer Kanzlei, kombiniert mit innovativem, unternehmerischem Denken, trägt den Gesamterfolg unserer vertrauensvollen Beratung.
Wir beraten und betreuen einerseits kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere im Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Vertragsrecht.
Zu unserem Mandanten zählen aber auch Privatpersonen, die wir vor allem im Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht beraten.
“Werkstattrisiko” in der Kfz-Kaskoversicherung
Urteil vom 9. September 2026 - IV ZR 235/25
Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die vom Kfz-Kaskoversicherer zu erstattenden "für die Reparatur erforderlichen Kosten" grundsätzlich keine unberechtigten Rechnungspositionen umfassen. Das sogenannte Werkstattrisiko verbleibt insoweit in der Regel beim Versicherungsnehmer.
Sachverhalt und bisherige
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Annahmeverzugsvergütung – Kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote
Der Arbeitgeber hat gegen den Annahmeverzugsvergütung fordernden Arbeitnehmer einen Anspruch auf Auskunft darüber, welche Stellenangebote er von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten hat. Ein weitergehender – selbständig einklagbarer – Anspruch auf Auskunft, ob, wie und mit welchem Ergebnis sich der Arbeitnehmer auf diese beworben hat, steht dem Arbeitgeber dagegen nicht zu.
Der Kläger verlangt nach einer unwirksamen Kün
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Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Einbau eines Klima-Splitgeräts
Urteil vom 17. Juli 2026 - V ZR 162/25
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer grundsätzlich die Gestattung des Einbaus eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen kann.
Sachverhalt:
Die Kläger sind Mitglieder der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Auf einer Eigentümerversammlung vom 14. Dezember 2023 beantragten si
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Vorwirkender Kündigungsschutz vor Zeitabschnitten einer Elternzeit
Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch nehmen und diese Elternzeit in mehrere Zeitabschnitte aufteilen, können sich vor jedem Zeitabschnitt auf den vorwirkenden besonderen Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BEEG* berufen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer mehrere Elternzeitabschnitte mit nur einem Schreiben verlangt.
Der seit dem 1. Juli 2024 bei der Beklagten beschäftigte Kläger beantragte mit Schreiben vom 23. Juli 2024 für in
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Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung
Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen können als Einstellungsvoraussetzung eine Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn diese nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.
Die Parteien streiten über eine Entschädigung wegen einer Benachteiligung wegen der Religion. Der Beklagte ist ein Werk der Eva
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- Junggeun OH - Die Zwischenräume Kahldenbrücke Demmin
