Briefzusteller wegen Verletzung des Postgeheimnisses entlassen
Mittwoch, den 16. Januar 2008Ein bei der Deutschen Post AG als Beamter eingesetzter Briefzusteller, der unter Verletzung des Postgeheimnisses Briefsendungen geöffnet hat, um sich das darin befindliche Bargeld rechtswidrig anzueignen, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied der Senat für Disziplinarsachen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der im Jahre 1968 geborene Beamte steht als Briefzusteller im Dienst der [...]