Vertrag zugunsten Dritter – Begünstigung durch „Gehaltserhöhung“ auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Der zwischen Veräußerer und Erwerber einer Steuerberaterpraxis geschlosseneÜbertragungsvertrag sah für eine Arbeitnehmerin eine Beschäftigungsgarantie bis zum Rentenalter vor und verpflichtete den Erwerber zu einer Gehaltserhöhung, die im Rahmen des Kaufpreises berücksichtigt werden sollte. Die Auslegung dieses Vertrages ergab, dass die „Gehaltserhöhung“ als Teil der Arbeitsvergütung an den Bestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft war und es sich dabei nicht um den „bis zum Rentenalter ratenweise zu zahlenden Kaufpreis“ handelte.
Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts wies daher - wie schon die Vorinstanzen - die Klage der Arbeitnehmerin, der Lebensgefährtin des inzwischen verstorbenen Veräußerers ab, die Zahlung der „Gehaltserhöhung“ auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus begehrte.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 15. Mai 2007 - 11 Sa 1263/06 -
Quelle: Pressemitteilung Nr. 95/08 vom 09.12.2008 auf www.bundesarbeitsgericht.de