Rückzahlung von Ausbildungskosten – AGB – Inhaltskontrolle
Eine vom Arbeitgeber in einem Formulararbeitsvertrag aufgestellte Klausel, nach welcher der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber getragene Ausbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne jede Rücksicht auf den Beendigungsgrund zurückzahlen muss, ist unwirksam. Sie benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen (BAG- Urteil vom 11.4.2006, 9 AZR 610/05).
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de