Vertragsänderung nach Betriebsübergang möglich?
§ 613 a BGB hindert Arbeitnehmer und Betriebsübernehmer nicht, nach einem Betriebsübergang einzelvertraglich die mit dem Betriebsveräußerer vereinbarte Vergütung abzusenken. Eine solche Vereinbarung bedarf keines sie rechtfertigenden Sachgrundes (BAG – Urteil vom 7. November 2007 – 5 AZR 1007/06).
Quelle: www.juraforum.de