UPDATE: Abmahnung wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen (Wortmarke: „Texas Hold’em“), Abmahnung durch Rechtsanwälte
Zu den sich aktuell in Umlauf befindlichen Abmahnung wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen der Wortmarke „Texas Hold’em“ tritt nunmehr die Wirth Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Bergen auf Rügen als Vertreter des Herrn Martin Wolff auf und mahnt Händler ab, die den Begriff „Texas Hold’em“ im Geschäftsverkehr verwenden. Zuvor trat ein Herr Jörg Kindling aus dem Ostseebad Sellin als Vertreter des Herrn Martin Wolff auf. Betroffene Händler werden wiederum aufgefordert, eine Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung mit Vertragstrafeversprechen zu unterschreiben sowie entstandene Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.
Es bestehen grundlegende Bedenken gegen die Berechtigung der Abmahnung.
Der Begriff „Texas Hold’em“ ist tatsächlich als Wortmarke seit dem 24.05.2007 in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen. Allerdings dürften der Eintragung absolute Schutzhindernisse wegen Freihaltebedürftigkeit entgegenstehen, da es sich bei der registrierte Wortmarke um eine beschreibende Marke handeln dürfte. „Texas Hold’em“ beschreibt die bekannteste Variante des Kartenspiels Poker und sollte daher prinzipiell von der Registrierung ausgeschlossen sein.
Das DPMA hat bereits ebenfalls im Jahre 2007 die beantragte Eintragung der Wortmarke „Texas Hold’em“ abgelehnt und ein weiteres Mal nach einem Widerspruch aus dem Register des DPMA gelöscht.