Tarifliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit
Donnerstag, den 15. Mai 2008Nach § 622 Abs. 4 BGB kann durch Tarifvertrag von den gesetzlichen Regelungen der Kündigungsfristen in § 622 Abs. 2 BGB abgewichen werden. Die Tarifvertragsparteien sind nicht verpflichtet, für Arbeitnehmer mit längerer Beschäftigungsdauer verlängerte Kündigungsfristen vorzusehen. Es besteht kein Differenzierungsgebot zugunsten älterer Arbeitnehmer. Der Kläger im heute entschiedenen Fall war seit 1975 bei der Beklagten tätig, die [...]