Erlöschen des bisherigen Arbeitgebers nach Gesellschaftsrecht – Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer?
Freitag, den 22. Februar 2008Erlischt der bisherige Betriebsinhaber und tritt der neue Arbeitgeber durch gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge in die Arbeitsverhältnisse ein, so besteht kein Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 6 BGB, da das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen erloschenen Arbeitgeber nicht fortgesetzt werden kann. Der Kläger war bei der K GmbH & Co. KG beschäftigt. Komplementärin war die K [...]